Vorstand
Präsidentin: Diana Gutjahr, Nationalrätin SVP und Mitinhaberin Ernst Fischer AG, Romanshorn
Vizepräsident: Stephan Grau, Präsident SZS und CEO JOSEF MEYER AG, Emmen
Thomas Freuler, Präsident SSHV und CEO Spaeter Gruppe, Basel
Roland Hörzer, Präsident Alu.ch und Country Manager Reynaers Aluminium, Frauenfeld
Hans Kohler, Präsident VSEMH und Delegierter des Verwaltungsrats Hans Kohler AG, Basel
Oliver Däschler, Präsident Metaltec Suisse und Inhaber Däschler Metallhaus GmbH, Meggen
Aimée Schmelzer, Delegierte SVS und Geschäftsführerin Artwelding GmbH, Schwalmstadt
Pascal Schwarz, Präsident SZFF und CEO Fahrni Fassadensysteme AG, Dietikon
René Mächler, Präsident Swiss Inox und Leiter Technik und Qualitätssicherung Hans Kohler AG, Basel
Geschäftsführerausschuss
Kaspar Engeli, Direktor Handel Schweiz und Geschäftsführer VSEMH
Patrick Fus, Geschäftsführer Metaltec Suisse
Marcel Menet, Geschäftsführer alu.ch
Fabio Rea, Geschäftsführer SZFF
Laurent Audergon, Geschäftsleiter SZS
Andreas Steffes, Sekretär SSHV und Geschäftsleiter metal.suisse
Daniela Grütter, Direktorin SVS
Geschäftsstelle
Andreas Steffes, Geschäftsführer
Zita Zanier, Kommunikation und Administration
Luc Drosten, Public Affairs
Alexandra Kluser, Ausbildungen
Joël Lemp, Mitgliederwesen und Statistiken
Statuten
Die Statuten des Verbandes metal.suisse können Sie hier herunterladen: Statuten.pdf
metal.suisse
Verein im Sinne von Art. 60ft. ZGB (Stand 19. Februar 2020)
STATUTEN
1. Name/ Sitz metal.suisse
Der Sitz der Geschäftsstelle wird durch Beschluss der Delegiertenversammlung bestimmt und ist mit dem Abschluss des folgenden Geschäftsjahres zum jeweilig nächsten 1.1. möglich.
2. Zweck
Die Zwecke des Vereins metal.suisse sind
- Die Förderung des Stahl-, Metall- und Fassadenbaus und deren Anwendung in der Schweiz.
- Die Belange des Werkstoffkreislaufs Metall von der Produktion über den Handel bis zur Entsorgung sowie allen zuzuordnenden Leistungen.
Der Verein ist die Dachorganisation aller Verbände und Unternehmungen, die der Stahl-, Metall- und Fassadenbauweise nahestehen oder sich dem Werkstoffkreislauf Metall zuordnen.
metal.suisse stellt die gemeinsame politische Interessenvertretung der Branche sicher. Er unterstützt zudem die Ressourcenoptimierung zwischen den beteiligten Branchenverbänden.
3. Mitgliedschaft
3.1 Mitglieder
Als Mitglieder können beitreten
- alle Brancheverbände, welche der Stahl-, Metall- und Fassadenbauweise in der Schweiz nahestehen oder am Materialkreislauf Metalle im Bau beteiligt sind.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder durch Ausschluss. Dieser kann durch den Vorstand ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt. Mit Austritt oder Ausschluss erlischt jeder Anspruch auf den Anteil am Vereinsvermögen.
3.2 Patronatsmitgliedschaft
Unternehmen und weiteren Verbände, die einen Beitrag zur Stahl-, Metall- und Fassadenbauweise leisten oder ein Interesse an der Bauweise oder der Kreislaufwirtschaft «Metalle» haben, steht eine passive Mitgliedschaft ohne Stimmrecht offen.
Der Vorstand kann diese Mitglieder aufnehmen. Er regelt deren Rechte und Pflichten.
4. Organisation
Der Verein hat folgende Organe:
• Delegiertenversammlung
• Vorstand
• Geschäftsführerausschuss und Arbeitsgruppen
• Geschäftsstelle
• lnkassostelle
• Interne Revisionsstelle
4.1. Die Delegiertenversammlung
Die Delegierten tagen mindestens 1x jährlich. Sie werden vom jeweiligen Mitglied bestimmt. Jedes Mitglied hat 1 Stimme.
Zur Aussenvertretung wählt die Delegiertenversammlung einen Präsidenten/eine Präsidentin. Diese Person muss nicht aus dem Kreis der Delegierten stammen.
Bei einer Pattsituation muss eine Kompromisslösung vorgeschlagen hat der Präsident den Stichentscheid.
Pflichten der Delegiertenversammlung:
• Genehmigung der Jahresrechnung
• Entlastung der Verbandsorgane
• Wahl des Präsidenten
• Statutenänderungen, insbesondere Wahl der Geschäfts- und internen Revisionsstelle
• Auflösung des Vereins
4.2 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die von den Vorständen der Mitgliederverbände delegiert werden. Die Geschäftsführer der Verbände haben ebenfalls Einsitz im Vorstand. Die Einsitznahme kann an den Leiter der jeweiligen Geschäftsstelle delegiert werden. Jeder Verband stimmt mit einer Stimme ab.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Er ist insbesondere zuständig für die Branchenpolitik. Er koordiniert die Verbandstätigkeiten, führt die Aufsicht über die Verbandsgeschäfte und bereitet die Mitgliederversammlung vor. Der Vorstand kann Kommissionen einsetzen.
Der Vorstand erstellt das Budget und das Beitragsreglement und informiert die Delegiertenversammlung hierüber.
Pflichten des Vorstands:
• Erstellung des Budgets und des Beitragsreglements und Bestimmung der Inkasso-Stellen
• Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
• Aufnahme weiterer Trägerverbände und Patronatsunternehmen sowie deren Ausschluss
• Der Vorstand bezeichnet die vertretungsberechtigten Personen und die Art ihrer Zeichnung. Mindestens eine dieser Personen muss jedoch zur Vertretung befugt sein. Grundsätzlich gilt die Kollektivunterschrift zu zweien.
Der Vorstand wird durch die Geschäftsstelle regelmässig über den Projektfortschritt orientiert.
4.3 Der Präsident/die Präsidentin
Der Präsident resp. die Präsidentin repräsentiert den Verband nach aussen und führt den Vorsitz im Vorstand und an der Generalversammlung. Es können ihm weitere Aufgaben übertragen werden.
4.4 Der Geschäftsführerausschuss und Arbeitsgruppen
Der Geschäftsführerausschuss und Arbeitsgruppen werden vom Vorstand eingesetzt.
Der Geschäftsführerausschuss erstellt die Projektanträge und gibt Empfehlungen ab. Er ist zudem für die vorbereitenden Arbeiten zur Ressourcenoptimierung zwischen den Mitgliederverbänden zuständig.
Der Vorstand kann weitere themenbezogene Arbeitsgruppen einrichten. Er bestimmt in einem Pflichtenheft über die Aufgaben der Arbeitsgruppen.
4.5 Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle erarbeitet sämtliche Entscheidungsgrundlagen in Vorberatung mit der Kommunikationsgruppe zu Händen der Delegierten. Die Geschäftsstelle übt im Mandat die Geschäftsführung des Vereins aus. Die Aufgaben, Tätigkeitskreis und Kompetenzen werden durch die Delegiertenversammlung geregelt und in einem Geschäftsführungsvertrag festgehalten. Der Geschäftsführer vertritt den Verein nach aussen.
4.6 Beitragsreglement und Inkasso-Stelle
Die Höhe der Beiträge der Mitglieder und Patronate werden durch die Delegiertenversammlung festgelegt und im Beitragsreglement festgehalten. Die Branchen sind angehalten, eine Erhebung über den Markt vorzuschlagen, die über Inkasso-Stellen eingezogen werden können.
Der Vorstand kann eine oder mehrere Organisationen mit dem Inkasso der Branchenbeiträge beauftragen. Diese Organisationen stellen das Inkasso der Beiträge sicher und sichern den Branchenmitgliedern Diskretion über die Höhe der verschiedenen, abgeführten Firmenbeiträge zu. Die Beiträge der einzelnen Firmen werden nicht veröffentlicht.
4.7 Interne Revisionsstelle
Die Delegiertenversammlung legt die Art und Umfang der Buchhaltung fest und wählt die interne Revisionsstelle.
5. Finanzen
5.1 Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins werden durch das Beitragsreglement geregelt. Das Beitragsreglement sowie Änderungen desselben sind von der Delegiertenversammlung zu genehmigen.
5.2 Ausgaben
Die Vereinseinnahmen stehen für Projekte zur Förderung der Stahl-, Metall- und Fassadenbauweise zur Verfügung. Die Geschäftsstelle orientiert in einem Reporting über den Stand der Projekte.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet allein das Vereinsvermögen.
5.3 Vereinsjahr
Als Vereins- und Geschäftsjahrjahr gilt das Kalenderjahr.
6. Kündigung der Mitgliedschaft und Auflösung des Vereins
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist per Jahresende unter Berücksichtigung einer 6-monatigen Kündigungsfrist möglich. Über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens entscheidet die Delegiertenversammlung.
7. Schlussbestimmungen
Die Trägerverbände verpflichten sich, ihre Mitglieder aktiv zur solidarischen Unterstützung des Vereinsgedankens zu motivieren und sie über die Aktivitäten und Projekte in ihren eigenen Medien und Organen zu informieren.
8. Genehmigung und Inkraftsetzung
Die Statuten sind mit der Vereinsgründung am 19. Februar 2020 in Kraft getreten.
Romanshorn, den 20. Februar 2020
metal.suisse